Durch das Inverkehrbringen und Betreiben einer Schrankenanlage entstehen vielfältige Verantwortlichkeiten. Auf Seite des Inverkehrbringers muss sichergestellt werden, dass die Installation nach Vorgaben des Herstellers erfolgt, eine Prüfung durchgeführt und dokumentiert, sowie der Betreiber über eventuelle Prüfpflichten informiert wird. Der Betreiber ist für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse zuständig sowie für die jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung. Zudem ist er für die Schulung der mit der Anlage betrauten Mitarbeiter und die Durchführung der jährlichen UVV-Prüfungen verantwortlich. BG Drives unterstützt ihre Kunden durch Schulungen und entsprechende Dokumentationen damit die Sicherheit der Anlage nach den aktuell gelten Normen eingehalten werden kann.