Die Corona-Pandemie stellt Arbeitgeber vor eine Reihe von Herausforderungen. Im Zuge der Fürsorgepflichten für seine Belegschaft muss jedes Unternehmen Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes benötigt werden, so einrichten und unterhalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer bestmöglich geschützt wird. Das gilt sowohl für die Produktion von Waren und Gütern als auch für Dienstleistungen. Für Personal, das mit Lebensmitteln umgeht und für Lehrer und Erzieher gelten zudem besondere Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Bundesarbeitsministerium einheitliche Arbeitsschutzstandardregeln festgelegt, die unter anderem Hygienemaßnahmen umfassen, die in jedem Betrieb einzuhalten sind. Dabei reicht es nicht, die Arbeitnehmer nur zur Einhaltung der Regeln aufzufordern, vielmehr müssen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, die das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduzieren. Jeder Arbeitnehmer hat sogar einen konkreten Anspruch auf Infektionsprävention. Das beinhaltet Abstandsregeln, das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln sowie die Anpassung der Betriebsabläufe.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät allen Arbeitgebern dazu, Hygienekonzepte zu entwickeln, die geeignete Maßnahmen enthalten, um ein mögliches Ansteckungsrisiko weitgehend zu minimieren. Dazu gehört auch Desinfektionsmittel zum Beispiel an den Zugängen des Betriebes bereit zu stellen. Eine Personenschleuse mit integrierter Körpertemperaturmessung und Desinfektionsmittelspender leistet in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag sowohl zu einem speziellen „Hygienekonzept Produktion“ als auch zu einem „Hygienekonzept Büro“. Die Schleusenkombination wird am Zugang zur Produktionsstätte oder Büro aufgestellt und erlaubt den Zutritt durch eine Schranke nur nach einer Messung der Körpertemperatur auf Wunsch in Verbindung mit einer Desinfektion der Hände.
Zutritt nur mit normaler Körpertemperatur
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Covid-19 häufig von Fieber begleitet wird. Anders als bei der Grippe steigt die Temperatur aber nur langsam an. Eine erhöhte Körpertemperatur über 37,5 Grad kann deshalb ein Anzeichen für eine Infektion sein, nicht nur mit dem Corona-Virus. Temperaturen zwischen 36 und 37,4 Grad gelten als normal. In Asien gehört Fiebermessen inzwischen zum normalen Zugangsszenario. Wer nach China, Japan oder Südkorea reisen will, muss sich am Flughafen durch Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden Fieber messen lassen. Ohne diese Maßnahme darf kein Reisender das Land und auch eine Reihe von öffentlichen Einrichtungen betreten. Fiebermessen gilt hier als wesentlicher Bestandteil der Seuchenprävention.
Wie erfolgreich Fiebermessen im Kampf gegen Seuchen sein kann, belegen Gesundheitskontrollen im Zuge der Grippe-Pandemie im Jahre 2009. Man nimmt an, dass unter anderem durch Temperaturmessungen an australischen Flughäfen die Ausbreitung des Virus in Australien weitgehend eingedämmt werden konnte. Das Erkennen von Personen mit erhöhter Temperatur vor Betreten von Produktionsstätten und Büros kann deshalb auch das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus für die Belegschaft in Firmen zumindest reduzieren. Denn eine erhöhte Temperatur kann immer auf eine beginnende Erkrankung hinweisen, sie muss es aber nicht zwangsläufig.
Die Ansteckungsgefahr mit Corona aber verlangt nach erhöhter Vorsicht. Deshalb ist es besser, einen Arbeitnehmer mit unklarer Temperaturerhöhung zunächst den Zugang zu Büro oder Produktion zu verweigern. Nur so lässt sich das Risiko einer Verbreitung der Erkrankung im Betrieb und einer dann eventuell drohenden Schließung des Betriebes entgegentreten. Und jede Infektion, die durch Fiebermessen frühzeitig erkannt werden kann, rettet eventuell sogar Leben.
Doppelte Sicherheit durch Temperaturmessung und Händedesinfektion
Eine Covid-19-Personenschleuse ermöglicht den Zutritt zum Betrieb nur nach einer Temperaturmessung und auf Wunsch in Verbindung mit einer Händedesinfektion. Die Schleuse gewährleistet eine ressourcenschonende Umsetzung des jeweiligen Hygienekonzeptes, denn zusätzliches Personal zur Überwachung der Schleuse und Hilfestellung bei der Temperaturmessung ist nicht erforderlich. Die Bedienung erfolgt intuitiv und ist selbsterklärend. Der Fieberscanner misst die Körpertemperatur direkt über dem Verlauf der Gesichtsarterie.
Das kleine Hightech-Gerät liefert exakte und zuverlässige Ergebnisse. Ein gesundheitliches Risiko durch Strahlung besteht nicht. Da kein Kontakt stattfindet, bedarf es keiner zusätzlichen Desinfektion. Das gilt auch für die Händedesinfektionssäule. Die Abgabe der Desinfektionslösung erfolgt durch einen elektrischen Sensor ebenfalls berührungslos. Eine Tropfschale verhindert eventuelle Verunreinigungen des Fußbodens.
Rechtliche Aspekte des Fiebermessens im Betrieb
Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation einer Fiebermessstation sind in Deutschland nicht abschließend geklärt. Zwar darf jeder Arbeitgeber Betriebsfremden den Zugang zum Betrieb dank seines Hausrechts verwehren, solange er sich dabei nicht auf einzelne Personengruppen beschränkt. Etwas anders stellt sich die Situation aber mit Blick auf die eigene Belegschaft dar. Arbeitnehmer müssen den Betrieb betreten dürfen, um ihrer Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Der Arbeitgeber hat den Zugang zur Betriebsstätte zur gewährleisten. Denn Arbeitnehmer haben, anders als Besucher, nicht die Wahl, ob sie den Betrieb betreten wollen oder nicht. Eine Temperaturkontrolle ohne begründeten Anfangsverdacht als Voraussetzung für einen Zugang zum Betrieb stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Solche Zugangskontrollen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn die Infektionsrate am Standort des Unternehmens hoch ist.
Das ist inzwischen überall in Deutschland der Fall, so dass Zugangskontrollen mit Temperaturmessungen eine angemessene Abwehrmaßnahme im Rahmen eines Hygienekonzeptes darstellen dürften. Nicht zulässig ist definitiv aber die Nutzung der durch die Messung erhobenen persönlichen Daten. Die Körpertemperatur allein lässt noch nicht auf eine bestimmte Person schließen. Werden aber zum Beispiel der Name der Person zusammen mit der Temperatur aufgezeichnet oder ist die Person auf Videoaufnahmen zusammen mit der gemessenen Körpertemperatur zweifelsfrei zu erkennen, stehen datenschutzrechtliche Bedenken im Raum. Denn die Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten ist grundsätzlich verboten. Deshalb muss beim Einsatz einer Covid-19-Personenschleuse darauf geachtet werden, dass die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten ausgeschlossen sind.
Vorteile einer mobilen Schleuse
Das mobile Covid-19-Gate von BG Drives lässt sich bequem an jedem Zugang aufstellen. Die innovative Schleuse kann genau dort zum Einsatz kommen, wo sie gerade benötigt wird. Bauliche Anpassungen sind nicht erforderlich. Und damit kommt es in den repräsentativen Eingangsbereichen auch nicht zu optischen Beeinträchtigungen. Der individuelle Charakter des Foyers wird nicht gestört. Die Schleusen eigenen sich auch zum Einsatz in öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Bars, Fitnessstudios und natürlich Schulen, also überall dort, wo viele Menschen in Innenräumen zusammenkommen. Sie bestehen aus zwei Komponenten, einer Zugangssperre durch Drehkreuz mit Temperaturscanner und auf Wunsch einer separaten Desinfektionssäule. Die Schleuse mit Drehkreuz wiegt gerade einmal 75 Kilogramm und lässt sich leicht an jedem beliebigen Zugang aufstellen. Der Auf- und Abbau erfolgt in nur wenigen Minuten. Zusammen mit der Desinfektionssäule bietet die Schleuse eine optimale Lösung für die Umsetzung wirkungsvoller Anti-Corona-Maßnahmen. Die Anschaffung einer Covid-19-Schleuse ist eine sinnvolle Investition in die Gesundheit der eigenen Belegschaft und bedeutet zugleich ein Mehr an Sicherheit auch für Besucher und Gäste des Unternehmens.